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Betriebsführung > Auflagen

Geld von Bund und Land – unter bestimmten Bedingungen.

Das Land Niedersachsen will die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und des ländlichen Raumes stärken.  Dazu gibt es finanzielle Mittel aus Förderprogrammen, die jedoch nur unter Einhaltung bestimmter Auflagen gewährt werden. Was Landwirte und Kommunen beachten müssen,  erfahren Sie in unseren Fachartikeln bzw. von den Beraterinnen und Beratern Ihres Beratungsringes.

Fachartikel

04. 03. 2010

Cross-Compliance (CC): Anforderungen an Silagemieten

a) Anforderungen an unbefestigte Silageflächen:

Das Anlegen von unbefestigten Silagemieten ist nur auf der jeweiligen Erntefläche erlaubt. Der Standort ist jährlich zu wechseln. Der TS-Gehalt muss mind. 28% betragen. Die Mietenhöhe darf 3 m nicht überschreiten und die Miete ist ganzflächig...

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24. 02. 2010

Nachhaltigkeitsverordnung – Biokraftstoffe

Raps, Getreide, ZR und andere Früchte die zur Biokraftstoffherstellung genutzt werden müssen ab Ernte 2010 nachhaltig erzeugt worden sein. Dazu wurde eine Nachhaltigkeitsverordnung erlassen, die im Internet unter www.ble.de nachvollzogen werden kann

(bzw. hier als pdf....
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02. 02. 2010

Neue Regeln für die Ausbringtechnik von Düngemitteln in der Düngeverordnung

Das Ausbringen von Düngemitteln mit den nachfolgenden Geräten ist nach Anlage 4 DüV bei einer Gerätebeschaffung nach dem 14.01.2006 ab 01.01.2010 nicht mehr zulässig. Bei einer Gerätebeschaffung vor dem 14.01.2006 ist die Ausbringung bis 01.01.2016 zulässig.

·  ...

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02. 02. 2010

Kennzeichnung für Düngemittel

Ab 01.01.2010 müssen gemäß Düngeverordnung Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel gekennzeichnet werden. Dazu gehören auch Gärsubstrate!!!


Die Kennzeichnung muss enthalten:
• Düngemitteltyp
• Typenbestimmende Nährstoffgehalte
• Gewicht
•...

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16. 12. 2009

Stichtagsmeldung der Schweinebestände und Schaf/Ziegenbestände

Schweinehalter müssen zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der an diesem Tag im Bestand vorhandenen Schweine innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag melden. Wenn keine Schweine am 1. Januar im Bestand sind (z.B. bei Rein-Raus-System), zukünftig jedoch wieder Schweine gehalten...

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