Geld von Bund und Land – unter bestimmten Bedingungen.
Das Land Niedersachsen will die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und des ländlichen Raumes stärken. Dazu gibt es finanzielle Mittel aus Förderprogrammen, die jedoch nur unter Einhaltung bestimmter Auflagen gewährt werden. Was Landwirte und Kommunen beachten müssen, erfahren Sie in unseren Fachartikeln bzw. von den Beraterinnen und Beratern Ihres Beratungsringes.
Fachartikel
Nicht selbst genutzte Grünland- oder Ackergrasflächen
Wir erhalten öfter den Hinweis von der Landwirtschaftskammer, dass bei Vorortkontrollen auffällt, dass Flächen von Betrieben beantragt werden, die gar nicht von diesen genutzt werden. Dieses trifft besonders bei Grünland- oder Ackergrasflächen zu.
Sollten Sie Flächen in...
Aktualisierte Fassung des Frage-Antwort-Kataloges zur Verbringensverordnung
Am 01. September 2010 trat die Verbringensverordnung in Kraft, die Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten bezüglich der Abgabe und des Verbringens von Wirtschaftsdüngern wie Gülle, Mist, Geflügelkot, Gärresten u. ä. regelt.
Da immer häufiger...
Schweine: Stichtagsmeldung nicht vergessen
Nach § 26 (3) der ViehVerkV hat der Tierhalter – auch der Hobbyschweinehalter – der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 01. Januar gehaltenen Schweine zu melden. Dabei werden drei Kategorien unterschieden:
• Anzahl Zuchtsauen<br...
Schweinehaltung
In den sauenhaltenden Betrieben laufen die ersten Überprüfungen nach Nutztierhaltungsverordnung und CC durch das Veterinäramt Stade.
Zu beachten ist:
1. vierwöchige Laufhaltung der Sauen in der NT Phase<br...
Verbringensverordnung- Dokumentation von Wirtschaftsdüngertransporten
Seit dem 01. September 2010 gilt die bundesweit gültige „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“. Obwohl die Verordnung bereits über ein Jahr Gültigkeit hat, werden die Vorgaben dieser Vorschriften teilweise noch nicht vollständig umgesetzt, wie stichprobenartige...

