Grasuntersaaten Mais
Fachartikel: Förderung, TerminAutor: Beratungsringe der Stader Saatzucht e.V.
Über die NAU-Maßnahmen A7 und W2 wird auch außerhalb der Wasserschutzgebiete der Anbau von Grasuntersaaten in Mais gefördert. Beim Anbau von Grasuntersaaten ist folgendes zu beachten:
Für die Verwendung als Maisuntersaat sind lediglich Untersaatenmischungen mit je 50% Welschem Weidelgras und Deutschem Weidelgras geeignet. Um im Herbst einen flächendeckenden Bestand zu erreichen, sollten die Mindestaussaatmengen 10-12 kg/ha bei Aussaat mit pneumatischem Düngerstreuer bzw. 12-15 kg/ha bei Aussaat mit Grassamenstreuer oder ähnlicher Technik betragen. Die Untersaat muss bis zur Hauptfrucht im nächsten Frühjahr überwintern. Der Umbruch darf in WSG frühestens am 01. Februar 2011 erfolgen. Bei NAU A7 muss die Untersaat bis mindestens 15. Februar 2011 und für NAU W2 bis mindestens 15. März 2011 stehen bleiben. Die WSG-Untersaat und die NAU-Maßnahme W2 dürfen nach der Ernte der Hauptfrucht nicht mit Stickstoff gedüngt werden.

