Home | Kontakt | Termine | Impressum | Sitemap | Hilfe
 Login >>
  • Beratungsringe
  • Betriebsführung
    • Auflagen
    • Förderung
    • Finanzen
    • Mitarbeiter
    • Planung
    • Termin
    • Ökologischer Landbau
  • Pflanzenbau
    • Aussaat
    • Bodenbearbeitung
    • Düngung
    • Ernte und Lagerung
    • Pflanzenschutz
    • Ökologischer Landbau
    • Sonstiges
  • Tierhaltung
    • Rinder
      • Fütterung
      • Futterbau
      • Haltung
      • Markt
      • Zucht
    • Schweine
      • Fütterung
      • Haltung
      • Markt
      • Zucht
    • Geflügel
    • Ökologische Tierhaltung
    • Sonstige Tierhaltung
  • Energie
    • Energieberatung
    • Biogas
      • Pflanzenbau
      • Technik
      • Sonstiges
    • Photovoltaik
    • Sonstiges
  • Links
Home Home
Artikel
01-06-10

PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden

Fachartikel: Photovoltaik

Autor: Landberatung Einbeck-Gandersheim-Kalefeld e.V.

 

Viele unserer Mitglieder haben auf den Betriebsgebäuden Photovoltaikanlagen installiert. Schäden an den Anlagen sollten durch eine Allgefahrenversicherung abgedeckt sein. Generell sind alle Teile der Anlage mitversichert, die ihre  Funktion beeinflussen. Ein bestehender Versicherungsschutz sollte auf die  Abdeckung der Wettergefahren überprüft werden. Aus Feuerwehrkreisen wird berichtet, dass im Brandfall von den Anlagen ein hohes Stromschlagrisiko für die Löschtrupps ausgeht, was zu der Empfehlung führt, Gebäude mit  Photovoltaikanlagen kontrolliert abbrennen zu lassen. Dies kann für die Versicherungsgesellschaft, die das Betriebsgebäude versichert hat evtl. erhöhte Schadenssummen im Brandfall bedeuten. Die Eingliederung der PV-Anlage in die Gebäudeversicherung wird von einigen Versicherern bereits gefordert, ist aber wohl nicht zwingend notwendig. Sollte man zwei getrennte Versicherer für Gebäude und PV-Anlage abgeschlossen haben, sollte der Gebäudeversicherung zumindest das Vorhandensein der Anlage mitgeteilt werden. Die Prämie einer bestehenden Gebäudeversicherung darf laut Aussage von Versicherungsmaklern allein auf Grund der installierten Anlage nicht erhöht werden.

 

Sie sollten mit Ihrem Gebäudeversicherer unbedingt abklären, dass der Versicherungsschutz für das Gebäude durch die aufgebrachte PV-Anlage nicht beeinträchtigt ist.

 

Bei Installation einer Anlage auf einem Mietdach, empfiehlt sich selbstredend die Information des Versicherers durch den Vermieter. Sollte es zu einem Brand der PV-Anlage und damit verbundenen Abbrennen des Gebäudes kommen, könnte der PV-Anlagenbesitzer zunächst aus vermuteten Verschulden haften. Das heißt, er muss nachweisen, dass er alles getan hat, um den Schadensfall zu vermeiden. Dieses wird sich häufig als schwierig gestalten. Der  Mietsachschaden auf Grund der PV-Anlage sollte also durch die Haftpflichtversicherung des Betreibers abgedeckt werden und generell eine Deckung ohne Einschränkung gegeben sein. Im Normalfall werden auch Schäden, die durch das Löschen des Feuers verursacht werden, mitversichert.
Dennoch sollte bei Abschluss einer PV-Versicherung darauf geachtet werden, dass die Nebenkosten (z. B. Aufräum-, Dekontaminationskosten, Schäden an Gebäuden durch geborstene Module, u.s.w.) in ausreichender Höhe mitversichert sind.

« zurück zu Photovoltaik
  • Drucken
  • Artikel Empfehlen
  • PDF
Suche
Termine

07.09.2010
Gasthaus Voges, Vechelade

Vortragsveranstaltung: Fruchtfolge, Sortenwahl und Pflanzenschutz im Herbst 2010, LB Peine

07.09.2010
Itschenkrug, Isingerode

Getreideklönabend 2010, LB Harzvorland, Isingerode
weitere Termine
Lernen Sie Ihren persönlichen Landberater kennen!
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein:
© Arbeitsgemeinschaft für Landberatung e.V.