Wichtige Informationen für „Klein-“Tierhalter
Fachartikel: Sonstige TierhaltungAutor: BR Duderstadt e.V.
Sofern Sie, und sei es nur für den Eigenbedarf, Hühner, Schafe oder Ziegen halten, sind folgende Vorgaben zu beachten, da zum Teil CC-relevant und Verstöße zu Kürzungen der Betriebsprämie führen.
- Pflicht zur Meldung bei der TSK
- Rückverfolgbarkeit: Nachweis der Herkunft und Verbleib des Tieres.
Es müssen für alle Nutztiere Listen über die Verendung von Tieren geführt werden. Sofern dies nicht wie bei den Rindern über die HI-Tier-Datenbank sichergestellt ist, ist eine formlose Liste über die verendeten Tiere zu führen. Hierzu gehören auch die ggfs. totgeborenen Kälber, verendete Ferkel oder Hühner.
- Behandlungen von Hühner, Schafe und Ziegen mit Medikamenten oder Medizinalfutter sind im Bestandsbuch (Medikamentenanwendungen) zu dokumentieren.
- Jeder Tierhalter muss bei der zuständigen Stelle mit einer eigenen Registriernummer gemeldet sein.
Deshalb ist es sinnvoll, das der jeweilige Betriebsleiter die o.g. Tiere selber hält (er ist der Tierhalter mit allen Konsequenzen), auch wenn die Kinder sie mal füttern.

