08-07-10
Schlägeln von Brachflächen
Fachartikel: AuflagenAutor: Landberatung Grafschaft Hoya e.V.
Ab dem 01.07. dürfen aus der Produktion genommenen Acker- und Grünlandflächen (Kulturcode 591 und 592) wieder geschlägelt werden.
Die Bewirtschaftungsauflagen müssen in der Regel bis zum 31.12.2010 eingehalten werden.
Sollte eine Rückführung dieser Flächen in die Produktion geplant sein, dürfen ackerbauliche Maßnahmen für Winterfrüchte (Raps oder Getreide) ab 15.07. durchgeführt werden.

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