Organische Düngung nach der Ernte
Fachartikel: DüngungAutor: Landberatung Schaumburg e.V.
Auf Ackerland dürfen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter Gülle, Jauche, sonstige flüssige organische sowie organisch mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (> 1,5 % N i.d.TM und > 10 % in einer Calcilumchloridlösung löslicher N am Gesamt-N) oder Geflügelkot (Hühnertrockenkot und Hähnchenmist) nur ausgebracht werden:
• zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchten oder
• als Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbliebenem Getreidestroh.
Grundsätzlich hat sich die Höhe der Düngung am Düngebedarf auszurichten. Wenn nach spät räumenden Kulturen wie Mais, Rüben oder Kartoffeln noch Wintergetreide angebaut werden soll, besteht i.d.R. kein Düngebedarf mehr! Die mit den genannten Düngemitteln auszubringenden N-Mengen sind laut Düngeverordnung auf höchstens 80 kg Gesamtstickstoff bzw. 40 kg Ammoniumstickstoff je ha begrenzt. Zur Berechnung der möglichen Ausbringungsmenge dürfen keine Ausbringungsverluste berücksichtigt werden. Folglich müssen die eigenen Analysewerte oder die Richtwerte für die Nährstoffgehalte der genannten Düngemittel voll angerechnet werden. Nach Richtwerten der LWK sind maximal folgende Ausbringungsmengen möglich:
• Mastschweinegülle: ca. 10 m³/ha (= 40 kg Amonium-N / 4,2 kg je m³)
• Sauengülle ca. 13 m³/ha (= 40 kg Amonium-N / 3,1 kg je m³)
• Ferkelgülle ca. 14 m³/ha (= 40 kg Amonium-N / 2,8 kg je m³)
• Rindergülle: ca. 14 m³/ha (= 40 kg Amonium-N / 2,9 kg je m³)
• Hühnertrockenkot: ca. 3,2 t/ha (= 80 kg Gesamt-N / 25 kg je t)
• Hähnchenmist: ca. 3,3 t/ha (= 80 kg Gesamt-N / 24 kg je t)
• Putenmist: ca. 3,6 t/ha (= 80 kg Gesamt-N / 22 kg je t)
Besonders bei Hühnertrockenkot, Hähnchenmist und Putenmist schwanken die Nährstoffgehal-te sehr stark. Daher sollten Sie sich besser an eigenen Analysewerten und weniger an Richtwerten orientieren.
Auf unbestelltem Ackerland sind die genannten Dünger unverzüglich einzuarbeiten. Unverzügliche Einarbeitung bedeutet am Tage der Ausbringung bzw. bei Ausbringung am Abend spätestens am darauf folgenden Vormittag. Bei besonders verlustträchtiger Witterung (sonnig, warm, windig) ist die Einarbeitung sofort in einem parallelen Arbeitsgang, bei Einsatz einer verlustmindernden Technik wie z.B. Schleppschlauchverteilern spätestens innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung erforderlich.
In Wasserschutzgebieten gibt es zusätzliche Einschränkungen, die zu beachten sind.

