Biomasse Nachhaltigkeits-VO Selbsterklärung
Fachartikel: Ernte und Lagerung, AuflagenAutor: Landwirtschaftliche Unternehmensberatung Mittelweser e.V.
Viele Rapserzeuger haben die sog. Selbsterklärung bereits abgegeben. Sie muss vor Lieferung des Rapses vorliegen.
Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) legt fest, wie flüssige Biomasse, die für die Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt wird, hergestellt und verwendet werden muss. Diese flüssige Biomasse muss dem Gesetzgeber nach im Interesse des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes so hergestellt werden, dass ihr Einsatz zur Energieerzeugung gegenüber fossilen Energieträgern deutlich weniger Treibhausgase freisetzt und dass der Anbau der Pflanzen keine besonders schützenswerte Flächen zerstört.
Für die nachhaltige Bewirtschaftung der Biomasseerzeugung soll der anbauende Betriebsleiter unterschreiben.
Hinweise zu den einzelnen Punkten:
1. Es ist sinnvoll zunächst mit dem Landhandel Verbindung aufzunehmen, für welche Kulturarten diese Selbsterklärung nötig ist. Nur diese Kulturen sind unter Punkt 1. anzugeben.
2. Bevor der Punkt 2. angekreuzt wird, ist sicher zu überprüfen, dass Flächen, die nach dem 01.01.2008 in Ackerland umgewandelt wurden, nicht zur Biomasseerzeugung genutzt werden. Je nach Ergebnis empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
a. Alle Flächen sind vor dem 01.01.2008 Ackerflächen gewesen – Kreuz oben
b. Es gibt Flächen, die nach dem 01.01.2008 umgewandelt wurden:
Selbstverständlich kann beispielsweise der dort angebaute Roggen als Futterroggen verkauft werden, jedoch nicht für den Zweck der Ethanolherstellung. Für diesen Fall, sind zwei Selbsterklärungen auszufüllen, eine, die unter Punkt 1. die Kulturarten zur Biomasseherstellung angibt und die entsprechende Fläche (FLIK …) ausschließt und eine weitere Selbsterklärung für die Fläche, die nach dem 01.01.2008 in Ackerland umgewandelt wurde.
In dieser Selbsterklärung ist dann unter Punkt 2. das untere Feld anzukreuzen.
3. – 6. können ohne weitere Bedenken angekreuzt werden.
Es empfiehlt sich eine Kopie für die eigenen Unterlagen anzufertigen.
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