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Nmin – Probenahme in Roten Gebieten

Vor der ersten Düngung auf Ackerflächen, müssen von Flächen in Roten Gebieten N-min Proben gezogen werden. Dauergrünlandflächen und Flächen mit mehrschnittigen Feldfutterbau sind ausgenommen. Folgende Punkte sind zu beachten:

Die Ermittlung des aktuellen Nmin-Wertes muss auf jedem Schlag bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit erfolgen.

Bei einer Bewirtschaftungseinheit müssen folgende Bedingungen übereinstimmen. Es muss die gleiche Hauptbodenart vorliegen. Die Differenzierung der Hauptbodenarten erfolgt in folgende drei Kategorien:

– Sand (S)

– Lehm & Ton (L, T, U)

– Böden mit > 15 % Humusanteil

Weiterhin muss die Hauptfrucht, bzw. bei W.-Weizen und Sommerungen auch die Vorfrucht gleich sein. Bei den Fruchtarten ist zwischen Sommerung und Winterung zu unterscheiden. Beim Winterweizen wird Stoppelweizen, Rübenweizen und Blattfruchtweizen (Vorfrucht Raps, Kartoffeln, Mais) unterschieden. W.-Gerste, W.-Triticale und W.-Roggen werden zusammengefasst betrachtet. Die Sommerungen sind anhand der Kulturart in frühe Sommerungen mit Aussaatzeitpunkt März (Rübe, Sommergetreide, frühe Kartoffel, frühes Gemüse) und späte Sommerungen mit Aussaatzeitpunkt April (Mais, späte Kartoffel, spätes Gemüse) zu unterteilen.

  • Die Nmin-Probenahmetiefe beträgt für alle Kulturen 0-90 cm. Die Probenahme und Nmin-Gehaltsbestimmung hat in drei Schichten zu erfolgen (0-30 cm, 30-60 cm, 60-90 cm).
  • Bei bestimmten Standortbedingungen ist auch eine Probenahme in nur 0-60 cm zulässig. Dies sind flachgründige Böden oder drainierte Flächen, hier ist für die Schicht von 60-90 cm der Richtwert der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu verwenden.

 

Bei Gemüsekulturen sind die Probenahmetiefen gem. Anlage 4 Tab. 4 DüV zu beachten.

  • Außerdem müssen die frühestmöglichen Probenahmetermine berücksichtigt werden:

Winterungen: 01.01.

  • Frühe Sommerungen: 15.02. (z.B. Sommergetreide)
  • Späte Sommerungen: 15.03. (z.B. Mais)

Durch die Vorgabe der frühestmöglichen Probenahmetermine sowie der Tatsache, dass die Probennahme vor der ersten Düngungsmaßnahme (organisch und mineralisch) im Jahr erfolgen muss, ist eine genaue Planung der Probenahme (Festlegung der Schläge bzw. Bewirtschaftungseinheiten, Termin) notwendig. Da eine eigene Probenahme i.d.R. ausscheidet, werden externe Probenehmer diese Aufgabe übernehmen müssen. In unserer Region ist dies z.B. die Raiffeisen Weser-Elbe eG (RWE). Aufgrund der nicht unerheblichen logistischen Anforderungen und der entsprechenden Planung ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Probenehmer notwendig. Winterungen können und sollten bereits im Januar beprobt werden. Sofern sie Hilfe bei der Festlegung der Schläge bzw. Bewirtschaftungseinheiten benötigen, melden Sie sich bitte bei Ihrer Landberatung.

Autor: Landberatung Land Hadeln e.V.

09.01.2024

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