Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Ab dem 18. Juni 2018 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erneut mit insgesamt 200.000 Euro die Anschaffung von bestimmten Präventionsprodukten.
Mitgliedsbetriebe sollen so weiter motiviert werden, in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren. Gemäß der Förderbedingungen berücksichtigt die SVLFG Anträge, die ab dem 18. Juni gestellt werden. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Aktion endet, wenn die Fördergelder aufgebraucht sind, spätestens jedoch mit dem 31. Dezember 2018.
Was wird gefördert?
Jeder Betrieb kann eines der aufgeführten Produkte fördern lassen, wobei der Zuschuss auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt ist:
- Kamera-Monitor-Systeme mit max. 150 Euro,
- Tier-Fixiereinrichtungen mit max. 250 Euro,
- Aktiver Gehörschutz mit Funk mit max. 250 Euro,
- Fällkeil (hydraulisch, mechanisch, mit Gebrauchswertprüfung) mit max. 200 Euro,
- Radwechselwagen mit max. 200 Euro,
- Anti-Ermüdungsmatten mit max. 100 Euro,
- Trennschleifer mit Absaugung und Entstaubung mit max. 250 Euro.
Der Kauf von aktivem Gehörschutz ohne Funk, Stehhilfen und Gaswarngeräten wird nicht mehr gefördert.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Zuschuss?
- Die Rahmenbedingungen, Anforderungen und Hinweise je Maßnahme sind zwingend einzuhalten.
- Anträge können für Neukäufe (keine gebrauchten Produkte) ab dem 18. Juni bis zum 31.Dezember 2018 gestellt werden.
- Gefördert werden können nur Produkte, die ab dem 18. Juni 2018 gekauft wurden.
- Die Produkte müssen den technischen Vorgaben entsprechen.
- Ein Unternehmen kann maximal eine Förderung in einem Kalenderjahr erhalten.
- Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Prämie besteht nicht. Die Gesamtförderung ist begrenzt auf 200.000 Euro.
- Die Vergabe der Prämien richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Prämienanträge.
- Mitarbeiter der SVLFG sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Nähere Informationen hierzu stehen im Internet bereit unter www.svlfg.de > Prävention > Fachinformationen A-Z > P > Präventionsförderung.