Pauschalierende Landwirte dürfen ab 01.01.2022 nur 9,5 Prozent Umsatzsteuer statt wie bisher 10,7 Prozent einbehalten. Das hat der Bundesrat am 05.11.2021 beschlossen und der Bundesrat am gestrigen Donnerstag, 18.11.2021.
Damit schmilzt der Pauschalierungsvorteil um 1,2% und besonders für Tierhalter ist dies mit Verlusten verbunden: geschätzte Einbußen pro Schwein rund 1,50 € und bei Milchviehhalter pro Kuh und Jahr rund 40 €. Laut Berechnung des Bundesfinanzministeriums ensteht für die Landwirtschaft in Deutschland ein Verlust von rund 80 Mio. Euro im kommenden Jahr, 95 Mio. Euro in 2023.
Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde eine Umsatzgrenze neu in die Pauschalierungsregelung aufgenommen. Ab 2022 dürfen Landwirte die umsatzsteuerliche Pauschalierung nur noch anwenden, wenn ihr Umsatz im vorherigen Kalenderjahr unter 600.000 Euro gelegen hat.
Ein Wechsel in die Regelbesteuerung kann sich für einige Betriebe lohnen. Vor allem Veredler, wo hohe Futter- und Energiekosten niedrigen Erlösen gegenüberstehen und die gleichzeitig vor einer Betriebsteilung stehen, um die Pauschalierungsgrenze von 600.000 € Umsatz pro Kalenderjahr (netto) einzuhalten, sollten die Situation noch einmal neu bewerten. Der Aufwand für eine Betriebsteilung ist nicht zu unterschätzen. Lesen Sie hierzu auch den Artikel vom 13.10.2021.
Das Gesetz sieht eine jährliche Überprüfung des Steuersatzes für pauschalierende Landwirte vor. Jeweils im September muss ein entsprechender Vorschlag des Bundesfinanzministeriums vorgelegt werden.