Abgabe eines Gebotes von Bürgerenergiegesellschaften

Bundesnetzagentur

Ein Gebot einer Bürgerenergiegesellschaft darf höchstens sechs Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung von insgesamt nicht mehr als 18 Megawatt umfassen.

Die Abgabe eines Gebotes ist auch Bürgerenergiegesellschaften nur mit einer dem Markstammdatenregister gemeldeten bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung möglich.

Den gesamten Artikel zu Bürgerenergiegesellschaften der Netzagentur sehen Sie hier.

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