An Gewässern gelten viele Abstandsauflagen. Die im Niedersächsischen Weg verabschiedete Möglichkeit an trockenen Gewässern bis auf 1 m heran zu düngen und spritzen war bislang durch die GAP (GLÖZ 4) ausgehebelt. Es musste erst eine rechtliche Möglichkeit gesucht werden.
Nach den Regelungen nach GLÖZ 4 muss an Gewässern ein Abstand von min. 3 m mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln eingehalten werden. Das niedersächsische Wassergesetz (NWG) gibt ebenfalls einen Mindestabstand von 3 m vor, jedoch mit der Möglichkeit, an Gewässern, die weniger als 6 Monate wasserführend sind, auf Antrag beim NLWKN den Abstand auf einen Meter zu verringern. Damit wäre an den meisten Gräben in der Feldmark nur der eine Meter Abstand nötig.
Nun erfolgte eine Änderung im NWG und ein ergänzender Erlass des Umweltministeriums regelt, dass entlang trockenfallender Gewässer bei Eintragung im Umweltkartenserver die Vorgaben zu GLÖZ 4 entfallen.
Die Antragsformulare sind auf der Seite des NLWKN zu finden.
Dort ist auch der Link zur „interaktiven Umweltkarte“.
Autor: Landberatung Hameln-Holzminden e.V. & Versuchs- und Beratungsring
„Zwischen Deister und Leine“ e.V
22.02.2024