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Achtung bei Mutterkorn

LWK Niedersachsen

Erinnerung: Für Mutterkorn in Futter- und Lebensmitteln gelten Höchstgehalte, die nicht überschritten werden dürfen.

Es gelten Höchstgehalte für Mutterkorn in Futter und Lebensmitteln:

  • Höchstgehalt von 1g Mutterkorn/kg Futtermittel
  • Höchstgehalt von 0,5g Mutterkorn/kg Lebensmittel

Sollte das Erntegut höhere Gehalte an Mutterkorn aufweisen, sollten Sie dies mit Hilfe einer Reinigung aussortieren. Ein Verschneiden ist nicht zulässig, wenn der Gehalt über 1g/kg liegt.

Verfüttert werden sollten belastete Partien grundsätzlich nicht an tragende oder junge Tiere. Beispielsweise tragende und laktierende Sauen, sowie Ferkel.

Um Mutterkorn perspektivisch zu vermeiden sollten Sie dafür sorgen, dass ihr Roggenbestand gleichmäßig in die Blüte kommt (Bodenbearbeitung und Aussaat). Ebenso sollte bei der Sortenwahl auf eine wenig anfällige Sorte gesetzt weden. Quelle zu diesem Beitrag sowie weitere Informationen unter Webcode: 01029477.

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