Niedersächs. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium: Rücksicht auf Wildtiere/ Leinenpflicht gilt für Hunde
Am 1. April beginnt die Brut-, Setz und Aufzuchtzeit. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium appelliert an alle Hundebesitzer: Nehmen sie Rücksicht, und lassen sie ihre Hunde nicht mehr frei herumlaufen! Wildtiere sollten während der Brut- und Setzzeit nicht gestört werden. Im Frühling wird die freie Landschaft zu einer Kinderstube. Einige Tierarten, wie zum Beispiel der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Stöbernde Hunde sind dann eine Gefahr für diese Tiere. Deshalb: Hunde an die Leine nehmen und auf den Wegen bleiben – so werden die Jungtiere nicht gestört.
Gesetzlich verankert ist der Leinenzwang in dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) bittet daher alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, den Vorgaben nachzukommen und ihre Hunde bis zum 15. Juli nur noch angeleint in der freien Natur zu führen.
Wo müssen Hundehalter anleinen?
In der freien Landschaft. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein.
Hier können Vierbeiner frei toben
In zahlreichen Kommunen gibt es zum Spielen und Toben mit dem Vierbeiner auch ausgewiesene Flächen, speziell für den freien Hundeauslauf. Diese können bei den Kommunen erfragt werden.
Wichtige weitere Hinweise für Hundehalter sind auf der Webseite des Landwirtschaftsministeriums zusammengefasst: www.ml.niedersachsen.de.