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Änderung bei der Umsatzsteuer-Pauschalierung ab 01.01.2023

Ab dem 1. Januar 2023 sinkt der Umsatzsteuersatz für pauschalierende Betriebe nach nur einem Jahr von derzeit 9,5% auf 9,0%. Die Bundesregierung muss den Pauschalierungssatz jährlich überprüfen und ggf. anpassen.

Weiterhin besteht die Pauschalierungsgrenze von 600.000 € Umsatz netto pro Kalenderjahr (u.a. auch bei
einem Verkauf von zwei Ernten in einem Kalenderjahr).

Bei Fragen hierzu sollten Sie Kontakt zu Ihrem Steuerbüro aufnehmen.

Autor: Landberatung Harzvorland e. V.

10.11.2022

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