Landberatung Vörder Geest e.V., Moorberatungsring Bremervörde Mitte e. V.
Die Änderungen der ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) im laufenden Antragsjahr 2019 erfolgen mit dem Modifikationsantrag. Ein Wechsel der ÖVF-Maßnahmen ist nur in den Zwischenfruchtanbau möglich! Das Nachmelden von z.B. Flächen mit Untersaaten oder Brache auf Ackerland ist nicht zulässig. Als Flächenabgang kommen Zwischenfrucht, Untersaaten, Leguminosen, Brache auf Ackerland, ÖVF-Streifen und KUP in Frage. Die Ersatzfläche muss bereits im Sammelantrag 2019 enthalten sein.
Der Modifikationsantrag muss bei der zuständigen Bewilligungsstelle bis zum 01.10.2019 eingegangen sein. Die Ersatzfläche ist auf einer Karte zu skizzieren, wenn Lage und Größe nicht mehr der ursprünglich gemeldeten Fläche dieses Schlags entspricht. Der Modifikationsantrag gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Zeitraumes von zehn Arbeitstagen eine Ablehnung der Bewilligungsstelle eingeht.
Antragsvordrucke sind erhältlich unter www.lwk-niedersachsen.de (Webcode: 01035456).
Vor Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangfläche ist ein Glyphosateinsatz nicht erlaubt!!!