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Änderung der Roten Gebiete 2023 in Kraft getreten

Die Landesregierung hat am 10.10.2023 die geänderte niedersächsische Verordnung zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat und Phosphat beschlossen. Durch den Beschluss vergrößert sich die als Nitrat-belastet geltende Gebietskulisse (Rote Gebiete) von vorher 21% auf nun zirka 32% landwirtschaftlich genutzte Fläche in Niedersachsen (siehe www.lwk-niedersachsen.de) . Auf die Veränderungen in unserem Dienstgebiet durch die neue (4.) Gebietskulisse für die Roten Gebiete und auf die Möglichkeiten der digitalen Einsichtnahme im LEA-Portal hatten wir bereits hingewiesen.

 

Autor: Landberatung Schaumburg e. V.

13.10.2023

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