Die Landesregierung hat am 10.10.2023 die geänderte niedersächsische Verordnung zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat und Phosphat beschlossen. Durch den Beschluss vergrößert sich die als Nitrat-belastet geltende Gebietskulisse (Rote Gebiete) von vorher 21% auf nun zirka 32% landwirtschaftlich genutzte Fläche in Niedersachsen (siehe www.lwk-niedersachsen.de) . Auf die Veränderungen in unserem Dienstgebiet durch die neue (4.) Gebietskulisse für die Roten Gebiete und auf die Möglichkeiten der digitalen Einsichtnahme im LEA-Portal hatten wir bereits hingewiesen.
Autor: Landberatung Schaumburg e. V.
13.10.2023