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Änderung der Umsatzsteuerpauschalierung

Stader Beratungsringe e. V.

Die Umsatzsteuerpauschalierung soll demnächst nur noch anwendbar sein, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 EUR betragen hat. Dies soll erstmals auf Umsätze angewendet werden, die nach dem 31.12.2021 getätigt werden. Aufgrund der angespannten Liquiditätssituation in den Betrieben ist Kontakt zum Steuerberater aufzunehmen.

Es wäre zu klären, ob es sich gegebenenfalls lohnt, den Übertritt zur Regelbesteuerung um 1 Jahr vorzuziehen. Die entsprechende Entscheidung ist vor dem 10. Januar 2021 zu treffen. Der Effekt könnte in einer Rückerstattung von Vorsteuerzahlungen aus vergangenen Anlageinvestitionen liegen.

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