Landberatung Rotenburg e.V.
Die Änderungen der ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) im laufenden Antragsjahr 2018 erfolgen mit dem Modifikationsantrag. Ein Wechsel der ÖVF-Maßnahmen ist nur in den Zwischenfruchtanbau möglich! Das Nachmelden von z.B. Flächen mit Untersaaten oder Brache auf Ackerland ist nicht zulässig. Als Flächenabgang kommen Zwischenfrucht, Untersaaten, Leguminosen, Brache auf Ackerland, ÖVF-Streifen und KUP in Frage. Die Ersatzfläche muss bereits im Sammelantrag 2018 enthalten sein.
Der Modifikationsantrag muss bei der zuständigen Bewilligungsstelle bis zum 01.10.2018 eingegangen sein. Die Ersatzfläche ist auf einer Karte zu skizzieren, wenn Lage und Größe nicht mehr der ursprünglich gemeldeten Fläche dieses Schlags entspricht. Der Modifikationsantrag gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Zeitraumes von zehn Arbeitstagen eine Ablehnung der Bewilligungsstelle eingeht.