Änderungen bei Grundsteuerreform: Was Landwirte jetzt wissen müssen

topagrarOnline

Die Opposition hat den Weg für die Grundsteuerreform frei gemacht. Die neuen Regeln lösen die alten Anfang 2025 ab. Einige Landwirte müssen möglicherweise schon 2020 mehr zahlen.

Die Bundesregierung hat sich mit der Opposition auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Damit dürfte der bisherige Gesetzentwurf weitestgehend unverändert in Kraft treten. Das neue Modell löst aber erst am 1.1.2025 das alte ab.

Für Landwirte ist die Grundsteuer A von Bedeutung. Hier ändern sich vor allem folgende Punkte:

  • Künftig sollen auch in Ostdeutschland die Flächeneigentümer zur Kasse gebeten werden. Dort zahlen bislang die Pächter bzw. Bewirtschafter die Grundsteuer, da nach der Wende oft die Eigentumsverhältnisse der Flächen unbekannt waren.
  • Viehstarke Betriebe müssen Aufschläge einkalkulieren. Eigentümer von Standorten mit Windkraftanlagen werden ebenfalls stärker zur Kasse gebeten.
  • Das Betriebs- und Altenteilerhaus wird künftig auch in Westdeutschland dem Grundvermögen zugeordnet, wofür die Grundsteuer B anfällt. In Ostdeutschland ist das bereits seit Jahren üblich. In den alten Bundesländern gehören die Wohngebäude hingegen zum land- und forstw. Vermögen.
  • Die alten Einheitswerte werden neu berechnet und heißen künftig Grundsteuerwerte. Die bisherigen Werte wurden zuletzt für die alten Bundesländer im Jahr 1964 und für die neuen im Jahr 1935 erhoben. Die Wertentwicklung der vergangenen Jahrzehnte spiegeln sie nicht wider. Im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer daher für verfassungswidrig.

Auszug aus der topagrarOnline. Den gesamten Artikel sehen Sie hier.

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