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Änderungen beim Pflanzenschutzgeräte-TÜV

Landberatung Northeim e. V.

Auch in Zeiten der Corona-Krise ist die Prüfung für Pflanzenschutzgeräte Pflicht. Daher sollte jeder Landwirt dafür sorgen, dass sein Gerät rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Plakette (alle 3 Jahre / 6 Kalenderhalbjahre) bei einer autorisierten Fachwerkstatt geprüft worden ist.
Ohne gültige Plakette dürfen Pflanzenschutzgeräte nicht eingesetzt werden.

Hinsichtlich der Gerätekontrolle hat es in den letzten Jahren Änderungen gegeben. Es müssen nun auch Granulatstreugeräte (z.B. Schneckenkornstreuer) und stationäre Beizgeräte und mobile Beizgeräte bis zum 31.12.2020 geprüft werden.

Soll Schneckenkorn mit dem Düngerstreuer ausgebracht werden, gilt in diesem Fall die Kontrollpflicht und somit die Merkmale für Granulatstreugeräte auch für diese Düngerstreuer. Die Kontrolle beschränkt sich jedoch fast ausschließlich auf Sichtprüfungen und nicht z. B. auf die Querverteilung.

Die Kontrollen aller Gerätearten dürfen von allen anerkannten Kontrollbetrieben (meist LandmaschinenFachwerkstätten) durchgeführt werden. Speziell für die Beizgeräte sind auch Personen aus der Pflanzenschutzmittel-Industrie und angelagerten Bereichen geschult und geprüft worden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Ringbüro, wir vermitteln gerne.

Eigenkonstruktionen wie z. B. Betonmischer sind grundsätzlich zur Beizung von Getreide kontrollfähig. Bedingung ist, dass diese ausschließlich zur Beizung verwendet werden und das diese Geräte mit einem Deckel (auch per Eigenkonstruktionen) nachgerüstet worden sind, um ein Herausspritzen von Beizmittel zu verhindern. Einige Beizmittel, mit speziellen Auflagen sind nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen zur Verwendung frei gegeben und dürfen in Hofbeizgeräten i.d.R. nicht angewendet werden.
(Auszug aus dem Rundschreiben)

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