Landberatung Rotenburg e. V.
Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung des Tier- und Umweltschutzes sowie zur Direktvermarktung in der Landwirtschaft. Diese sind z.B. Stallbauten, Stallumbauten, mobile Ställe, Siloanlagen, Zwiebel- und Kartoffellager, Verkaufseinrichtungen. Dabei ist die Einhaltung der 2,0 GV/ha-Grenze und eine bereinigte Eigenkapitalbildung im Unternehmen nachzuweisen.
Viehhaltende Betriebe müssen außerdem eine 9-monatige Güllelagerkapazität nachweisen.
Eine Baugenehmigung muss vorhanden sein.
Neu in 2021:
Maschinen der Außenwirtschaft als auch separate Güllebehälter/Mistlager werden nicht mehr gefördert. Güllebehälter und Mistläger werden nur noch in Zusammenhang mit einer Stallbaumanahme berücksichtigt.
Wegfall der 2,0 GV/ha-Grenze für Baumaßnahmen ohne Erhöhung des betrieblichen Viehbestandes, wie z.B. beim Bau von Siloanlagen, Ersatzstallbaumaßnahmen oder Umbauten von Stallungen mit mehr Tierschutz bzw. mehr Tierwohl.
Anträge können voraussichtlich ab Mitte bis Ende Mai 2021 gestellt werden.