Landberatung Fallingbostel e. V.
Die Landwirtschaftskammer hat gestern den voraussichtlichen Zeitraum für die AFP-Antragstellung 2019 veröffentlicht. Der Zeitraum für die Antragstellung soll nun der 15. bis 30. April 2019 sein. Es werden aktuell noch detaillierte
Vorgaben zur Antragstellung erarbeitet. Zur Antragsvorbereitung dienen daher vorab die Formblätter und Dateien aus 2018, die auf der LWK Seite unter dem WEBCODE 01032670 veröffentlicht sind.
Folgend kurz zusammengefasst, was die Fördervoraussetzung nach aktuellem Sachstand bedingt:
- Für geplante Baumaßnahmen muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
- Viehhaltende Betriebe müssen mind. 9 Monate Güllelagerkapazitäten vorweisen.
- Viehhaltende Betriebe dürfen die 2,0 GV/ha Grenze nicht überschreiten.
- Gerätschaften im Ackerbau müssen „Umweltaspekt“ und individuelle Auslastungsschwellen erreichen
- Pflanzenschutzgerätey
- Gülleausbringtechnik
- Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung mit elektronischer Reihenführung
- Neu in den Maßnahmenkatalog werden wohl auch Frostberegnung und wassersparende Beregnungsanlagen aufgenommen.
- Buchabschlüsse müssen mit positiver Eigenkapitalbildung über der geleisteten Tilgung abschließen.
- Die Summe der positiven Einkünfte darf die Höhe von 150.000 € bei Ledigen und 180.000 € bei Verheirateten nicht überschreiten.
- Das minimale Investitionsvolumen beträgt 20.000 €.
- Das maximale Förderinvestitionsvolumen beträgt voraussichtlich 1.5 Mio €.
- Der Mindestfördersatz beträgt 20 % der Nettoinvestitionssumme; bei Tierwohlstallungen und Innovationsprojekten können es bis zu 40 % Förderung sein.
- Ein Punktesystem wird über die Bewilligung der Anträge entscheiden.