Afrikanische Schweinepest – Auch eine Gefahr für Milchvieh- und Ackerbaubetriebe

Landberatung e. V. Bad Fallingbostel

Ein Ausbruch der ASP (auch bei Wildschweinen) kann dazu führen, dass landwirtschaftliche Nutzflächen nicht oder nur eingeschränkt genutzt und bearbeitet werden können.
Für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe bedeutet dies erhebliche wirtschaftliche Nachteile.

Bei einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen ist das erste Ziel der Seuchenbekämpfung, dafür zu sorgen, dass möglicherweise infizierte Tiere ihren Aufenthaltsort nicht verlassen.

Dazu sind folgende behördlich angeordnete Maßnahmen vorgesehen:

  • Anordnung einer Jagd-Ruhe und Betretungsverbote im Ausbruchsgebiet
  • Umzäunung
  • verstärkte Bejagung im Umfeld des Ausbruchsgebietes
  • intensivierte Fallwildsuche
  • Ernte- und Bearbeitungsverbote im Ausbruchsgebiet

All dies geschieht auf folgender Rechtsgrundlage:

  • Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) vom 21.11.2018 (BGBL. I S. 1938)
  • Schweinepest-Verordnung (SchwPestV) vom 16.12.2018 (BGBL. I S.2589)
  • Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 21.11.2018 (BGBL. I S.1850)

Ernteverbote, Erntegebote und Beschränkungen der Nutzung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nutzflächen können bei den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben zu wirtschaftlichen Nachteilen führen. Beispielsweise:

  • Verlust oder erhebliche Wertminderung der Ernte
  • erforderlichen Änderungen der Fruchtfolge (z.B.: Sommerungen statt Wintergetreide)
  • Ertragsminderungen durch fehlende Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen
  • Mehrkosten bei nachfolgenden Kulturen

Hinsichtlich des Auftretens der ASP in Deutschland, bzw. Niedersachsen ist derzeit nicht von einem „ob“ sondern eher von einem „wann“ auszugehen.
Nach Informationen ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen nur noch 36 km von der deutschen Grenze entfernt.

Ackerbauern können ihre Ernte momentan noch gegen einen möglichen ASP-Ausbruch versichern lassen. Eine mögliche staatliche Entschädigungszahlung ist dann von der Versicherungssumme abzuziehen.

Da niemand sagen kann wann und wo die ASP auftreten wird, sollten Sie zeitnah über eine solche Versicherung nachdenken.
Um eine Grundlage für ihre Entscheidung zu haben, bieten wir Ihnen kurzfristig folgende Informationsveranstaltung an.

Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Am Donnerstag, den 19.12.2019, Gasthaus Meding, Poststraße 10, 29683 Dorfmark
Beginn: 9.30 Uhr
(siehe auch unter „Termine“)

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