Landberatung Nienburg e. V.
Wie gewohnt unterstützen wir sie in diesem Jahr wieder bei der Erstellung des Agrarantrages. Die Terminabstimmung erfolgt individuell mit Ihrem jeweiligen Berater.
Die Antragsdaten werden in diesem Jahr über das Internet herunter geladen. CD´s sind nicht mehr verschickt worden. Der Download des ANDI 2018 ist seit Mitte März auf der Homepage des SLA (Servicezentrum für Landentwicklung und Agrarförderung, www.sla.niedersachsen.de) möglich. Die Schlagskizzen sind aus dem Vorjahr vorgegeben und können entsprechend übernommen werden.
Folgende Punkte sind neu:
- Flächen, die in anderen Bundesländern bewirtschaftet werden, können nicht in ANDI beantragt, sondern müssen mit dem für das jeweilige Bundesland gültigen Programm beantragt werden.
- Die Ausgleichszulage (auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten) entfällt in 2018
- Junglandwirteprämie erhalten alle Landwirte, die 1978 und später geboren sind und ihre Betriebsleiter-Tätigkeit frühestens 2013 begonnen haben. Maximal werden 5 Jahre ausgezahlt. Neu ist, dass der Junglandwirt (unabhängig vom Alter) Anspruch auf 5 Jahre nach Antragsstellung hat.
- Brache: eine Mindesttätigkeit wie zum Beispiel Mulchen muss erfolgen. Neu ist, dass dies bis spätestens 15. November eines Jahres erfolgt sein muss und nicht mehr bis zum Ende des Jahres.
- Zahlungsansprüche, die 2 Jahre lang nicht aktiviert wurden (2016 und 2017 nicht genutzt) werden am 15. Mai eingezogen. In der nächsten Woche werden Sie von der LWK über ein allgemeines Anschreiben informiert.
- Zwischenfruchtflächen dürfen auch vor dem 16.07. bestellt werden.
- Grasuntersaaten können auch aus Mischungen mit Gras und Leguminosen bestehen
- Eine Grasuntersaat kann zur Hauptkultur werden.
Ökologische Vorrangflächen
- Flächen mit stickstoffbinden Pflanzen dürfen nicht mehr mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Eine Vorsaatbehandlung ist möglich, aber keine Vorauflaufbe- handlung. Neuer ÖVF-Faktor ist 1,0
- Miscanthus und durchwachsende Silphie sind neu als ÖVF möglich (Faktor 0,7)
- Neu ist die „Bienenweide“ (Code 594 – einjährig oder 595 – mehrjährig), Aussaat bis 31. Mai möglich, ÖVF-Faktor: 1,5
Grünland
- Flächen mit dem Grünlandstatus pDGL 13 werden bei erneuter Codierung mit einer Ackerfutterkultur oder Brache (591) im nächsten Jahr den Dauergrünlandstatus (DGL) erhalten. Um dieses zu verhindern, muss die Fläche umgebrochen werden oder die Brache – Fläche als ÖVF codiert werden. Neu ist, dass nach Umbruch und Angabe im Antrag (Anlage 8) wieder eine Ackerfutterkultur beantragt werden darf und der Ackerstatus erhalten bleibt.
- Bei genehmigten Dauergrünlandumbruchsanträgen, muss die Ersatzfläche 5 Jahre lang als Dauergrünland-Neuansaat (Code 444) codiert werden.
- Jede Neuansaat auf Grünlandflächen muss zukünftig beantragt und durch die LWK genehmigt werden, wenn die alte Grasnarbe durch wendende Bodenbearbeitung (Pflug) zerstört wurde
Vorausschau
- Abgabeschluss ist der 15. Mai 2018
- Danach werden Flächenüberlappungen geprüft
- Überlappungen sind bis 19. Juni sanktionslos zu bereinigen
Aktuelles
- Denken Sie daran, dass die aktive Begrünung der Bracheflächen (so auch die Feld- rand-, Puffer- und Waldrandstreifen) bis zum 01.04. erfolgen musste.
- Ausnahme Bienenweide oder Honigbrache: wenn Sie diese Brache mit einer „Honigbrachemischung“ (1 jährig oder 1-3 jährig) begrünen muss diese bis zum-31.05. erfolgen. Der Vorteil ist, dass die z.Zt. unbefahrbaren nassen Schläge abtrocknen und danach besser bestellt werden können. Als anerkannte Pflanzenarten sind z.B. empfehlenswert: Phacellia, Ölrettich, weißer Senf, Ringelblumen, u.v.m.
- Denken Sie daran, dass die Randstreifen eine Mindestgröße von 0,1 ha (1.000qm) haben müssen, wenn diese angerechnet werden sollen.