Hat ein Betrieb, z.B. für die Anlage von Brachflächen, in einem anderen Bundesland Flächen gepachtet, muss in dem Bundesland, in dem die Flächen liegen, auch ein Antrag mit Einzeichnung der Schläge erfolgen.
Um erstmalig einen Agrarantrag zu stellen, muss man sich bei der zuständigen Behörde anmelden. In der Regel erfolgt dies über einen Stammdatenbogen. Details zur länderübergreifenden Antragstellung der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link:
https://www.zi-daten.de/gsaa-adress.html
Autor: Landberatung Peine-Burgdorf e. V.
01.02.2023