Landberatung Lüneburg e. V.
Landwirte, die auf ihren Flächen die Agrarumweltmaßnahme NG1 durchführen, haben dieses Jahr zu beachten, dass eine Umbruchsgenehmigung aufgrund eines zu schlechten Zustandes des Aufwuchses nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Ab sofort kommt ein Prüfer der LWK raus, um die Flächen zu sichten und zu entscheiden, ob der Zustand der Fläche einen Umbruch rechtfertigt oder nicht. Ist das nicht der Fall, darf die Fläche auch nicht umgebrochen werden. (Auszug aus dem Rundschreiben)