LB Hameln-Holzminden und VuB Deister/Leine
Ab sofort können wieder die Anträge auf Dieselrückvergütung gestellt werden. Je früher der Antrag eingeht, desto früher ist mit der Auszahlung zu rechnen. Die Antragsfrist endet am 30. September 2020.
Die Antragstellung sollte möglichst nur Online erfolgen. Es gibt in diesem Jahr auch noch die Möglichkeit mit Papieranträgen zu arbeiten. Die Online-Antragstellung hat den Vorteil, dass im folgenden Jahr ein Großteil der Daten eingeladen werden kann (Zeitersparnis), sofern die Daten nach der Bearbeitung auch auf der Festplatte gespeichert werden. Weiterhin wird das Geld dann deutlich schneller ausbezahlt. Reine Imkereibetriebe können den Antrag nicht online stellen, ihn aber online ausfüllen.