Agrardieselrückvergütung 2018

Landberatung Lüneburg e. V.

Anträge auf Dieselrückvergütung für das Jahr 2018 können ab sofort gestellt werden.

Hat in 2018 eine Änderung der Betriebsart/Gesellschaftsform oder eine Betriebsübergabe stattgefunden, ist für den Zeitraum nach der Änderung ein vollständiger Antrag (Formular 1140) einzureichen. Hat sich für den Betrieb in keinem der vorgenannten Punkte etwas geändert, ist das Formular 1142 für den Kurzantrag zu verwenden.
Zusätzlich zum Antrag (Formular 1142 oder 1140) ist eine „Erklärung über die im vorangegangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen“ (Formular 1462) verpflichtend einzureichen.
Hier sind vergütete Verbrauchsmengen und erhaltene Entlastungsbeträge aus den Anträgen von 2018 (z.B. Agrardieselrückvergütung 2017 und Stromsteuerentlastung 2017), einzutragen.
Das Formular 1463 für die 3-jährige Befreiung von der o.g. Erklärung (1462) in der die erhaltenen Vergütungsbeträge der vorherigen 3 Jahre (2015, 2016, 2017) einzutragen sind, ist online bisher nicht verfügbar. Für das Formular 1462 (und ggf. 1463) gilt die Abgabefrist zum 30. Juni 2019. Bei Nichteinhaltung drohen Kürzungen bzw. Ablehnungen. Somit ist es sinnvoll die Erklärung 1462 sowie den Antrag auf Agrardieselrückvergütung frühzeitig zu stellen, auch wenn die Abgabefrist für den Agrardieselantrag erst am 30.09.2019 endet.
Die Antragsformulare können über das Internet unter www.zoll.de >Formulare und Merkblätter > Verbrauchssteuern > Energiesteuer > Agrardiesel als e-Formular oder pdf (Papierform) heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden. Eine Online-Versendung des Agrardieselantrags ist über das Ausfüllen des e-Formulars möglich.

Bei Fragen können Sie sich bei ihrem Berater oder in Cottbus unter Tel. 0355/8769211 informieren.

Adresse:
Hauptzollamt Frankfurt (Oder),
Dienstort Cottbus – Postfach 10 14 15, 03014 Cottbus

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