Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e. V.
Seit dem Antragsjahr 2018 wird eine weitere Möglichkeit zur Bildung von ökologischer Vorrangfläche angeboten und zwar im Bereich der Honigpflanzen oder auch „Bienenweide“. Bei einer „Bienenweide“ handelt es sich um eine Brachefläche auf Ackerland mit Honigpflanzen (pollen- und nektarreiche Arten) mit einer Mindestgröße von 1 ha. Diese Maßnahme ist gerade in Bezug auf den ÖVF-Gewichtungsfaktor von 1,5 interessant und kann sowohl einjährig als auch mehrjährig (max. 3 Jahre) beantragt werden. Eine Aussaat muss bis zum 31.05. eines jeden Jahres erfolgt sein. Eine Nutzung ist erst nach dem 01.10. erlaubt! Bei Anlage der Bienenweide ist die Zusammensetzung des Saatgutes zu beachten, hierbei kann der örtliche Handel Hilfestellung bieten. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der LWK-Niedersachen unter Webcode: 01033635 zu finden.
Empfehlungen Bienen/Honigbrachemischungen
Ab dem Antragsjahr 2019 muss eine Mischung aus einer vorgegebenen Mindestanzahl verschiedener pollen- und nektarreichen Arten aus einer Kulturartenliste bestehen:
a) 1-jährige Honigpflanzenmischungen:
mindestens 10 Arten aus Gruppe A, die um Arten aus der Gruppe B ergänzt sein können
b) mehrjährige Honigpflanzenmischungen (max. 3 Jahre): mindestens 5 Arten der Gruppe A und mindestens 15 Arten der Gruppe B). Die mehrjährige Honigbrache empfehlen wir aufgrund der Gefahr einer Vergrasung nicht.
Auflagen: Amtl. Saatgutetiketten und Rechnungen des Saatgutes sind aufzubewahren.