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Agrarinvestitionsförderung (AFP) 2022

Das Antragsverfahren 2022 beginnt am 21.09.2022 und endet am 05.10.2022.
Es sind Vorhaben förderfähig, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima oderVerbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen. Neu werden in diesem Jahr Spezifische Investitionen zum Klima- und Umweltschutz (SIUKMaßnahmen) angeboten. Die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Tierplätzen ergeben sich aus der Anlage 1 zur AFP-Richtlinie. Eine erhöhte Förderung erhält, wer die darüberhinausgehenden Anforderungen der niedersächsischen Anlage 2 erfüllt. Für alle Tierarten sind auch mobile Ställe förderfähig, sofern sie die genannten Anforderungen erfüllen. Für viehhaltende Betriebe gilt, dass der Viehbestand nach Durchführung der Investition 2,0 GV/ha LF nicht überschreiten darf. Diese Grenze gilt nicht, wenn der Tierbesatz im Ausgangsjahr unverändert bleibt oder verringert wird.

Darüber hinaus muss eine Güllelagerkapazität für mindestens 9 Monate vorhanden sein. Werden Wirtschaftsdüngerlagerstätten als SIUK-Vorhaben beantragt, ist eine Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger nachzuweisen, die 2 Monate über der betriebsindividuellen ordnungsrechtlichen Lagerkapazität liegt. Diese Verpflichtungen sind über 5 Jahre einzuhalten. Bei Maßnahmen zum Umwelt- oder Klimaschutz muss eine Verbesserung gegenüber dem Standard um mindestens 20 % durch ein entsprechendes Gutachten belegt werden. Bei Gülle- und Festmistlagern, Fahrsiloanlagen sowie SIUK-Maßnahmen wird dies ohne Nachweis als gegeben angesehen.

Allerdings müssen Wirtschaftsdüngerlagerstätten im Zusammenhang mit einem Stallbau stehen und dürfen nicht den Investitionsschwerpunkt darstellen. Das maximale förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt 2,0 Mio. €, wobei die Zuwendung pro Antrag 400.000 € nicht überschreiten darf. Mithilfe eines Punktesystems wird eine Rangfolge aller Anträge gebildet. Dabei sind die Auswahlkriterien so gewichtet, dass sie der Erreichung der Ziele des Programms dienen. Für SIUK-Vorhaben wird das Punktesystem erweitert. Maschinen der Außenwirtschaft werden nicht gefördert. Für baugenehmigungspflichtige Verfahren ist eine gültige Baugenehmigung mit dem Förderantrag vorzulegen.

Autor: Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e.V.

14.09.2022

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