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Agrarinvestitionsförderung (AFP) startet – Was wird wie gefördert?

Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH

Anträge für die Agrarinvestitionsförderung (AFP) können ab dem 2. Juni bis zum 16. Juni 2020 eingereicht werden. Förderfähig sind Vorhaben, die besondere Anforderungen an Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz erfüllen. Speziell Stallbauinvestitionen und Mobilställe, die besondere Anforderungen im Bereich Tierschutz erfüllen, sind förderfähig.

Zur Antragstellung muss eine Baugenehmigung vorliegen und eine positive Eigenkapitalbildung anhand der letzten Buchführungsabschlüsse nachgewiesen werden.

Eine erhöhte Förderung erhält, wer die weitreichenden Haltungs-Anforderungen der „Anlage 2“ erfüllt, die im Prinzip den Anforderungen der Bio-Verordnung entsprechen. Bauvorhaben nach „Anlage 2“ werden mit von 40 Prozent der Nettokosten gefördert. Junglandwirte können einen Zuschuss beantragen. Eine Güllelagerkapazität für mindestens neun Monate ist nachzuweisen. Sofern es sich um den Umbau vorhandener Ställe handelt, entfallen die zusätzlichen Verpflichtungen zur Güllelagerung. Der Viehbesatz des Antragstellers darf nach Durchführung der Maßnahme 2,0 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftliche Fläche nicht überschreiten.

Gefördert werden auch Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen, die über eine elektronische Reihenführung (GPS, Ultraschall oder optischer Sensoren) verfügen. Der Fördersatz beträgt hier 20 Prozent, ebenso wie bei der Förderung von Gülle- und Festmistlagern sowie Fahrsiloanlagen.

Der AFP-Antrag wird auf einem USB-Stick gespeichert bei der Landwirtschaftskammer Oldenburg Geschäftsbereich Förderung, SG 2.1.1. eingereicht.

Bei Fragen zu Antragsverfahren und Förderfähigkeit ist Ulrich Ebert, KÖN, Ansprechpartner für Bio-Betriebe.

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