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Agrarumweltmaßnahme GL11: frühester Mähtermin ist veröffentlicht

Der früheste Mähtermin für Grünlandflächen in der Fördermaßnahme GL11 wird auf den 22.05.2023 festgesetzt.

Die in der Maßnahme GL11 „Umweltgerechte Bewirtschaftung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung auf Dauergrünland“ des NiB-AUM-Programms geförderten Flächen können in diesem Jahr frühestens ab dem 22. Mai gemäht werden.

Aufgrund des Witterungsverlaufs kann die Blüte vom Wiesenfuchsschwanz und damit dieser Termin von Jahr zu Jahr variieren.

 

Autor: Landwirtschaftliche Unternehmensberatung Harburg e. V.

23.05.2023

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