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Aktuelle Anforderungen an Feldmieten

Die Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Feldmieten vom 29. September 2022 regelt die Feldrandlagerung von Silage (Futterpflanzen), festen Wirtschaftsdüngern und sonstigen Gärresten. Neu ist die Aufnahme von festem Gärrest ab einem TS-Gehalt von 25% (separierte Gärreste sind also nicht einbezogen, weil Sie meist darunter liegen). Die Verordnung gilt ab dem 19.10.2022.

  • Silage muss 30% TS haben
  • Feste Wirtschaftsdünger und Gärreste müssen 25% TS haben
  • Rindermist, Schweinemist und Geflügelkot können nach 3-wöchiger Vorlagerung am Feldrand gelagert werden, Mist aus Tieflaufställen benötigt keine Vorlagerung
  • Verboten ist wie bisher die Lagerung am Feldrand für Gärreste aus Abfall-Anlagen und auch für Geflügelfrischkot
  • Die Lagerung ist in den hiesigen Wasserschutzgebieten

An den Lagerplatz werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Lagerung für 6 Monate für Festmist (Def. Festmist von Huf- und Klauentieren sowie einstreureicher Geflügelmist, dazu gehört i.d.R. Putenmist, aber nicht Hähnchenmist). Die anderen festen Wirtschaftsdünger und festen Gärreste dürfen höchstens zwei Monate lang gelagert werden
  • Die Lagerung von festen Wirtschaftsdüngern und sonstigen Gärresten muss zum nächstmöglichen und aus pflanzenbaulicher Sicht geeigneten Ausbringungszeitpunkt beendet werden
  • jährlicher Platzwechsel
  • Möglichst kleine Fläche, max. 2 m hoch (Silage max. 3m hoch)
  • Mit Folie abgedeckt (Ausnahme: Festmist mit Vlies oder 20 cm Strohdecke), die Folie muss die Schnittkante (Silage) nach Entnahme wieder bedecken
  • Die Lagerung muss auf Flächen stattfinden, die landwirtschaftlich genutzt sind mit 25 cm durchwurzelter Bodenschicht und die darunterliegende Schicht durchwurzelbar und min. 50 cm mächtig ist
  • Kein Wasser-Abfluss vom Mietenplatz

Die Anforderungen dieser Verordnung gelten nicht für die Bereitstellung von festen Wirtschaftsdüngern und sonstigen Gärresten. Die Bereitstellung am Feldrand ist auf 4 Tage definiert (Ausnahme: Unvorhersehbare Umstände, wie aufgeweichter Boden nach Niederschlägen).

Autor: Landberatung Rotenburg e. V.

09.11.2022

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