Entgegen der bisherigen Kommunikation seitens der Rentenbank werden voraussichtlich nun doch Interessensbekundungen aus 2021 weiter Berücksichtigung finden.
Nachdem gut die Hälfte aller Antragsteller, die im vergangenen Jahr Interesse an einer Förderung nach dem Investitionsprogramm Landwirtschaft bekundeten und auch einen Bewilligungsbescheid in 2021 erhalten haben, sollen die restlichen Interessensbekundungen im Zuge der „Vorläufigen Haushaltsführung für 2022“ im Rahmen noch freier Verpflichtungsermächtigungen zeitnah zu einem großen, aber noch nicht näher bezifferten Anteil „abgearbeitet“ werden. Die Zustimmung des BMF und des BMEL zu dieser Vorgehensweise liegt vor. In Kürze wird die Landwirtschaftliche Rentenbank die betroffenen Landwirte über die fortgesetzte Abwicklung der im Rahmen eines Zufallsverfahrens erstellten Reihungsliste informieren und erneut Einladungen zur Antragstellung versenden.
Nachdem der Bundeshaushalt für 2022 durch den neuen Bundestag und dann Bundesrat beschlossen sein wird (voraussichtlich Mitte 2022), soll ein neues Interessenbekundungsverfahren starten, an dem sich dann auch Unternehmen beteiligen können, die bislang noch nicht bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank registriert sind. Landwirte, Lohnunternehmen und Maschinenringe, die mit ihrem Investitionsinteresse für 2021 nicht zum Zuge gekommen sind oder ihr Interesse erst für 2022, 2023 oder 2024 bekundet haben, haben dann die Möglichkeit, eine Interessenbekundung für 2022 abzugeben.
Nähere Einzelheiten werden BMEL und Rentenbank in Kürze per Pressemeldung bekannt geben.