Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Leistungen der Landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten Versicherte im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung unverändert zu günstigen Beiträgen.
Der Beitrag zur Alterskasse beträgt in diesem Jahr monatlich 253 Euro (West) und 234 Euro (Ost). In der gesetzlichen Rentenversicherung wäre dieser Beitrag von einem Selbständigen bereits bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 1.360 Euro (West) oder 1.258 Euro (Ost) zu zahlen. Für mitarbeitende Familienangehörige beträgt der Monatsbeitrag 126,50 Euro (West) und 117 Euro (Ost). Er wird am 15. für den laufenden Monat fällig.
Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen wird von der Alterskasse ein Zuschuss zum Beitrag von monatlich bis zu 152 Euro geleistet. Die Beitragsbelastung kann damit um bis zu 60 Prozent reduziert werden. Land- und Forstwirte sowie Gartenbauer, die erstmals beitragspflichtig zur Alterskasse werden, haben vor allem zu Beginn ihrer Beitragszahlung eine hohe Chance auf einen Zuschuss. Ein Antragsformular kann abgerufen werden unter www.svlfg.de > Versicherung Beitrag > Beitrag Alterskasse > Beitragszuschuss.