LB Vörder-Geest e.V. und Moorberatungsring BRV-Mitte e. V.
Erste Vorbereitungen für die nächste Antragstellung stehen an. Neu ist, dass keine DVD’s mehr versendet werden. Die Antragsteller werden jetzt per Post informiert, ab wann die Anträge online herunterzuladen (Download) sind. Das wird voraussichtlich um dem 15.03.2018 möglich sein. Zur Bearbeitung des Antrages ist die PIN passend zur INVEKOS-Betriebsnummer notwendig und muss deshalb zu den Terminen mitgebracht werden. Einige Bereiche sind allerdings vor der Antragsbearbeitung zu prüfen:
PIN prüfen
Für das Hochladen der Antragsdatei sind die sechsstellige PIN (für die ZI-Datenbank) und die AntragsRegistriernummer (nicht die HIT-Nummer für Tierstätten) erforderlich. Um zu testen, ob die richtigen Daten für die Antragsstellung vorliegen und zu prüfen, ob ein Download mit der 6-stellingen Zahlenkombination möglich ist, wird jedem Antragssteller empfohlen, sich umgehend in der ZIDatenbank (www.zi-daten.de) anzumelden. Gleichzeitig kann dann auch ein Abgleich zwischen der Anzahl der vorhandenen Zahlungsansprüche und der Antragsfläche 2018 erfolgen. Bei Verlust oder Nichtauffinden der PIN-Nr. bitte beim zuständigen Ringleiter melden.
Änderung der Rechtsform/Hofnachfolge
Wenn es im Betrieb zum 01.07.2017 bzw. nach der Sammelantragsstellung 2017 Änderungen gab, sollte geprüft werden, ob der Betrieb über eine aktuelle Registriernummer verfügt. Bei Neugründungen muss eine neue Betriebsnummer beantragt werden, aber auch beim Ausscheiden oder der Neuaufnahme von Gesellschaftern kann dieses notwendig sein. Wenn es Änderungen in diesem Bereich gegeben hat oder vielleicht noch bis zum 15.05.2018 geben wird, setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung.
pDGL13 – Erhalt des Ackerstatus
Potentielles Dauergrünland mit dem Status pDGL13 muss spätestens bis zum 15.05.2018 umgebrochen und mit einer anderen Hauptfrucht bestellt werden, damit die Fläche nicht zu Dauergrünland wird. Eine weitere Möglichkeit, den Ackerstatus zu erhalten, ist aus der pDGL13 Fläche eine Brache zu machen und diese gleichzeitig als ÖVF anzugeben.
Achtung: 5 Jahre hintereinander Code 591 (Ackerland aus der Produktion genommen) ohne ÖVF erhält auch den Dauergrünlandstatus.
Weitere Änderungen im Antragsverfahren 2018
a. Befreit von der ÖVF-Pflicht sind Betriebe, die > 75 % der Gesamtantragsfläche mit Dauergrünland + Ackergras/Grünfutter codieren. Es ist nicht mehr nötig gleichzeitig < 30 ha verbleibendes Ackerland zu haben (Beispiel: 50 ha Ackerland und 151 ha Dauergrünland = keine ÖVF nötig)
b. PSM-Einsatz ist auf allen ÖVF-Flächen (auch Leguminosen) verboten. Dieser Verzicht ist im Antrag zu bestätigen.
c. Leguminosen werden mit dem ÖVF-Faktor 1,0 berücksichtigt (früher 0,7).