Am 15. Mai 2023 endete die Abgabefrist für die Betriebsprämien-Antragstellung. Einige Änderungen sind danach noch möglich:
Bis 31.05.2023:
- Flächenbezogene Nachmeldungen oder Änderungen sind noch möglich.
- Verspätete Abgabe von Sammelanträgen mit Kürzung in Höhe von 1 % je Kalendertag.
Bis 30.09.2023:
- Die Kennzeichnung einer Fläche als verpflichtende GLÖZ 8-Brache kann nachgeholt werden.
- Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung für die verplichtende GLÖZ 8-Brache kann ergänzt werden, wenn dies versehentlich noch fehlt.
- Die nachträgliche Änderung eines Kulturcodes einer Fläche ist auch in den Code 591 (Ackerland aus der Produktion genommen) möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Voraussetzungen auf der Fläche auch dem Kulturcode entsprechen müssen!
- Die nachträgliche Angabe der Spezifikation einer Fläche zwecks Anrechnung für den Fruchtwechsel 2024 (GLÖZ 7) mit dem Code 060 Zwischenfruchtanbau ist möglich.
Autor: Landberatung Schaumburg e. V.
22.05.2023