Flächenänderungen können noch sanktionsfrei bis zum 30. September 2025 mit Abgabe eines neuen Datenbegleitscheines vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere Anpassungen im Rahmen des Antragsverfahrens. Relevant sind vor allem Flächen, die sich nachträglich als nicht ganzjährig prämienfähig herausgestellt haben (z. B. durch Baumaßnahmen oder Südlink).

Dokumentation Zwischenfrucht:
Eine Dokumentation im Agrarantrag von Zwischenfrüchten ist nur noch erforderlich, wenn mehr als ein Drittel Mais nach Mais angebaut wird. In diesen Fällen muss die Zwischenfrucht in ANDI angegeben werden. In der Regel sind Maisflächen bereits mit Zwischenfrucht oder Untersaat codiert.  Auch hier gilt der 30. September 2025 als Frist.

Überlappungen:
Überlappungen können ebenfalls bis zum 30. September 2025 zurückgenommen werden. Nicht geklärte Flächen nach Ablauf dieser Frist können zu verzögerten Auszahlungen führen.

FANi – landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland:
Die Aufträge für FANi (Feststellung landwirtschaftlicher Tätigkeit auf Dauergrünland) werden voraussichtlich am 19. August 2025 verschickt. Die Frist zur Bearbeitung läuft bis Ende des Jahres. Fotobelege sollten bis Ende November 2025 eingereicht werden, um Verzögerungen bei den flächenbezogenen Direktzahlungen für die betroffenen Schläge zu vermeiden. Jetzt prüfen, ob noch offene Prüfaufträge vorliegen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt hochgeladen sind.

Umcodierung bei Suedlink-Flächen notwendig:
Der Bau der Suedlinktrasse hat jetzt auch den LK Stade erreicht. Sollten die Baumaßnahmen im Antragsjahr 2025 bis zum 31.12.25 beginnen, ist eine Umcodierung der betroffenen Schläge – egal, ob Ackerland oder Dauergrünland – vorzunehmen, um Sanktionen zu vermeiden. Im Rahmen eines Änderungsantrages im Andi-Programm sind diese Flächen mit dem Code 997 sonstige Infrastrukturmaßnahme zu versehen.

 

 

20.08.2025

Stader Beratungsringe e.V.