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Anhebung der Midijobgrenze zum 01.01.2023

In der Vergangenheit wurde bereits über den Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs informiert. Dieser beinhaltet neben der Auszahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an Rentner und Versorgungsempfänger auch eine erneute Anhebung der Obergrenze im Übergangsbereich (Midijob).

Das Gesetz wurde bereits am 11.11.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit steigt die Midijobgrenze zum 01.01.2023 auf 2.000 Euro. Die Grenze war zuletzt am 01.10.2022 von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben worden.

Ein Midijob ist ein Arbeitsverhältnis im sog. Übergangsbereich (früher: „Gleitzone“), bei dem der Arbeitnehmer nicht nur kurzfristig beschäftigt ist und der Verdienst durchschnittlich mehr als 520 und höchstens 1.600 Euro monatlich beträgt. Innerhalb dieses Übergangsbereiches besteht zwar Versicherungspflicht, der Arbeitnehmer hat allerdings nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag ist hingegen aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen. Obwohl der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung geringer ist als bei regulär Beschäftigten, können Midijobber die vollen Leistungen der Kranken, Pflege und Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen und auch in der Rentenversicherung wird der tatsächliche Verdienst dem Rentenkonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben.

Autor: Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen e.V. (AGE)

20.12.2022

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