Landberatung Lüneburg e. V.
Die Prüfdienste der Düngebehörde haben im Meldeprogramm der Wirtschaftsdüngerdatenbank zum 1. Halbjahr 2020 eine Plausibilitätsabfrage gestartet.
Ziel dabei ist es, die zeitlich ordnungsgemäßen Meldungen von Abgaben und Aufnahmen von Wirtschaftsdünger zu überprüfen. Sollten Abweichungen oder fehlerhafte Meldungen auftreten, so hat die LWK per Anhörungsanschreiben zur Richtigstellung des Sachverhalts aufgefordert.
Was ist nun zu tun?
- Falls noch nicht erledigt: Holen die fehlenden Meldungen sofort nach,
bzw. korrigieren Sie fehlerhafte Meldungen. - Rücksendung Äußerungsbogen:
Punkt 1: MUSS Pflichtangaben zur Person angeben
Punkt 2: KANN „Angaben zur Sache“
(X) Ich äußere mich wie folgt:Textvorschlag: Danke für den Hinweis; Meldung versehentlich falsch getätigt.
oder Meldung versehentlich vergessen. In der Datenbank bereits korrigiert.
Zukünftig wird auf ordnungsgemäße Dateneingabe geachtet.
(Weitere individuelle Erklärungen sind möglich; meistens jedoch nicht zielführend.)
Fazit: Leider ist mit dem Zeitpunkt des Anschreibens bereits eine Ordnungswidrigkeit, nämlich der Verstoß gegen die ordnungsgemäße Meldung von Wirtschaftsdüngern in der Meldedatenbank, aufgedeckt und wird ein Bußgeld nach sich ziehen.
Überprüfen Sie zukünftig ihre Meldungen monatlich und beugen Sie so den Anhörungsschreiben vor. Auch, wenn Dritte für Sie die Meldungen übernehmen, sind und bleiben Sie in der „Melde- und Kontrollpflicht“.