Antragsfrist Tierwohlförderung bis zum 15.06.2018 verlängert!

LWK Niedersachsen

Zur Förderung einer besonders tiergerechten Haltung von Sauen, Ferkeln, Mastschweinen und/oder Legehennen auf freiwilliger Basis gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen nach der Richtlinie Tierwohl.

Die Antragsfrist ist bis zum 15.06.2018 verlängert!

Den gesamten Artikel der LWK mit Unterlagen sehen Sie hier.

Spezialist für Betriebs­führung finden

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von landberatung-service.de zu laden.

Inhalt laden