Beratungsring Sellstedt e.V.
Ab sofort können Anträge auf Grünlanderneuerung nach Mäuseschäden gestellt werden. Das Antragverfahren ist als Antrag auf höhere Gewalt bzw. außergewöhnliche Umstände angelegt. Die vereinfachte Antragstellung ist nur in den durch das Feldmausmonitoring als besonders stark betroffen ausgewiesenen Gebieten möglich. Zu diesem Gebiet zählen u. a. die Landkreise der Küstenregion inkl. des Landkreis Cuxhaven.
Bei der Antragstellung zeigt der landw. Betrieb das Vorliegen der höheren Gewalt/des außergewöhnlichen Umstandes unter Verwendung des Formblatts „Mäuseschaden 2020 – Antrag auf Umwandlung“ mit den entsprechenden Nachweisen (aussagekräftige Fotos für jede Fläche) an. Die Bewilligungsstelle prüft die geschädigten Flächen stichprobenartig vor Ort.
Die Anzeige soll innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der/die antragstellende Betriebsinhaber/in dazu in der Lage war die außergewöhnlichen Umstände mit den Folgen des extremen Narbenschadens zu erkennen, bei der zuständigen Bewilligungsstelle schriftlich erfolgen. Natur- und wasserschutzrechtliche Vorgaben sind weiterhin einzuhalten.
Die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer prüft den Antrag unter Berücksichtigung der Belange der Agrarumwelt- und klimamaßnahmen. Bei Antragsflächen, die in “Schutzgebieten“ (Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, besonders geschützte Biotope nach § 30 a BNatSchG, Gebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete mit Auflagen etc.) liegen, muss die jeweils zuständige Bewilligungsstelle vor Erteilung einer Genehmigung die zuständige Untere Naturschutzbehörde/Untere Wasserbehörde beteiligen.
Nach Abschluss der Prüfung erlässt die Landwirtschaftskammer bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Genehmigungsbescheid.
Achtung: Mit der Wiederherstellung der Grasnarbe darf erst nach Vorliegen der Genehmigung durch die Landwirtschaftskammer begonnen werden.