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Antragstellung für Agrardieselentlastung wird umgestellt

Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e. V.

Die Antragstellung für die Agrardieselrückvergütung wird umgestellt. Für die schriftliche Antragstellung gibt es einen Übergangszeitraum von drei Jahren. Anschließend ist nur noch eine Antragstellung über das BuG-Portal (www.zoll-portal.de) möglich. Ab dem 04.01.2021 ist dies erstmals durchführbar, die zusätzliche Übersendung der ausgedruckten und unterschriebenen Daten entfällt dann komplett.

Zur Legitimierung im BuG-Portal kann ein ELSTER-Zertifikat (www.elster.de/eportal/start) oder ein Personalausweis mit der Zusatzfunktion elektronischer Identitätsnachweis (eID) und die zugehörige AusweisApp2 auf Ihrem PC verwendet werden. Für die erstmalige Antragstellung der Agrardieselrückvergütung ist eine einmalige Registrierung im BuG-Portal notwendig.

Sofern dem zuständigen Hauptzollamt Ihre E-Mail-Adresse bereits oder bis spätestens 10.12.2020 vorliegt, wird eine vereinfachte Registrierung angeboten. Senden Sie hierfür eine E-Mail mit Ihrer Agrardieselnummer an adv.hza-ff@zoll.bund.de (Eine E-Mail-Adresse kann immer nur für eine Agrardieselnummer verwendet werden!). Sie erhalten anschließend am 04.01.2021 eine E-Mail mit einem entsprechenden Link zur Registrierung.

 

Ergänzung 1:

Die Antragsfristen ändern sich nicht und sind wie immer von Januar bis 30.09.

Ergänzung 2 – Lanberatung Hameln-Holzminden e. V.:

„Vereinfachte“ Registrierung:
Wenn beim letzten Dieselantrag bereits eine E-Mail-Adresse angegeben wurde, wird am 04. Januar automatisch eine E-Mail mit einem Link zugestellt, mit dem sich die Registrierung im BuG-Portal vereinfachen lassen soll.
Nach Aussage der Zollverwaltung sollen jedoch auch bei einer „vereinfachten“ Registrierung die oben genannten Zugangsvoraussetzungen zur Legitimation notwendig sein.

Wurde bisher keine E-Mail-Adresse beim Zollamt hinterlegt, so kann dies noch bis zum 10.12.2020 nachgeholt werden.

Berater-Lösung:
Für Dienstleister wie die Landberatung soll voraussichtlich ab Mai 2021 eine Vertreterregelung für die Agrardieselentlastung im BuG-Portal möglich sein. Somit können wir die Betriebe vertreten und in deren Namen die Anträge digital einreichen. Dies ist vor allem für Betriebe ohne eigene E-Mail-Adresse interessant.

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