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Anzeige der KdM Ergebnisse im Schlaginfo-Portal: Kontrollen durch Monitoring („KdM“)

Im Rahmen der Antragstellung auf Direktzahlungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen findet erstmalig ab 2022 in Niedersachsen und Bremen flächendeckend das neue Verfahren „Kontrollen durch Monitoring – KdM“ Anwendung.

Dieses Verfahren unterstützt die herkömmlichen Vorort-Kontrollen von beantragten landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der Direktzahlungen und Agrarumweltmaßnahmen durch den Prüfdienst.

Aktuell werden mit KdM in Bremen und Niedersachsen die festgelegten monitoringfähigen Kriterien Bestätigung des beantragten Nutzungscodes (NUTZ), Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland (LWT_DGL), Mindesttätigkeit auf beantragten Brachen (MIND_BRA) geprüft sowie eine gegebenenfalls nichtbeihilfefähige Fläche (NBF_dauerhaft) ermittelt. Bei den drei erstgenannten Kriterien können die Antragstellenden durch Zuhilfenahme der Foto-App „FANi“ zur Aufklärung von Unstimmigkeiten von beantragten Flächen im Sammelantrag sowie zum Nachweis von Antragsvoraussetzungen beitragen und somit eine erheblich schnellere Aufklärung ihrer Flächen erreichen.

Grundlegend neu bei der Antragstellung 2022 ist, dass im Zuge von KdM Änderungen an den gemeldeten Flächengeometrien sowie zu Nutzungscodes der Flächen sanktionslos bis zum 30.09.2022 vorgenommen werden können. 

Den gesamten Artikel sehen Sie hier.

Autor: LWK Niedersachsen, Nicola Miklis, Thomas Lihl

23.08.2022

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