Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen eV (AGE)
Hier finden Sie die aktuelle Fassung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards, der am 16.04.2020 innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und vom Kabinett als Empfehlung beschlossen wurde.
Das Bundesarbeitsministerium hat darauf hingewiesen, daß dieser Arbeitsschutzstandard entsprechend der aktuellen Lage anzupassen sei. Diese Anpassungen sollen in dem neu installierten Beraterkreis „Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zur Prävention von Covid-19“ erörtert werden. Am 22. April 2020 wird sich ein Beraterkreis erstmals hierzu austauschen.
Die BDA hat sich gestern nochmals deutlich gegenüber der Bundesregierung für eine Reihe von Änderungen am vorgeschlagenen Standard eingesetzt. Dabei ging es insbesondere um die Themen Homeoffice, Desinfektionsmittel, arbeitsmedizinische Vorsorge, Zutritt betriebsfremder Personen, Gefährdungsbeurteilung und psychische Belastungen durch die Anforderungen des Social Distancing. Eine Reihe von Verbesserungen konnte erreicht werden. So wurden die vorgesehenen detaillierten Ausführungen zum Homeoffice gestrichen. Auch die Regelungen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln wurden deutlich reduziert. Ferner ist jetzt das Verwenden von Mund-Nasen-Bedeckungen in den meisten Fällen als ausreichender Schutz vorgesehen. Bei den Themen Zutritt zum Betriebsgelände und Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle wurde eine Einschränkung dahingehend aufgenommen, daß die dort beschriebenen Maßnahmen „möglichst“ bzw. „wo möglich“ erfolgen sollen.