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ASP – Hygieneplan für Ihren Betrieb

Landberatung Grafschaft Hoya e. V.

Wie Sie durch die Medien erfahren haben, gab es nun in Brandenburg mehrere bestätigte Fälle der ASP bei Wildschweinen. Die zuständigen Behörden vor Ort ergreifen nun Schutzmaßnahmen, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Alle schweinehaltenden Betriebe sollten bereits ein Hygiene- bzw. ein Notfallkonzept haben. Dieses ist zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Bei Unklarheiten sollten Sie dieses Konzept mit Ihrem Veterinäramt abstimmen.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt das Schwarz-Weiß-Prinzip. Dieses besagt, dass alle Hygienestandards einzuhalten sind. Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sind zu überprüfen:

Besucher:

  • Besucher in ihrem Bestand auf das Nötigste reduzieren.
  • Stellen Sie unbedingt betriebseigene Kleidung zur Verfügung.
  • Sorgen Sie bei der Verpflegung dafür, dass kein ungekochtes Schweinefleisch (z.B. Hartwurst, Schinken) in den Betrieb kommt.

Abschottung:

  • Der Bestand darf nur durch eine Personenschleuse zu betreten sein.
  • Haustiere vom Bestand fernhalten.
  • Futtersilos und Verladerampen wildsicher einzäunen.
  • Betreiben des Betriebes nach dem Schwarz-Weiß- Prinzip.
  • Tierkörperbeseitigung in gebührendem Abstand zum Betrieb.
  • Intensive Schadnager- und Fliegenbekämpfung durchführen.

Sonstiges:

  • Vermeiden Sie Kontakt zu ASP- gefährdeten Gebieten (Jagd, Mitarbeiter aus diesen Gebieten, fremde Spediteure).
  • Besteht evtl. Gefahr der Einschleppung über Stroh und anderes Beschäftigungsmaterial?

Mit der hier hinterlegten Darstellung soll noch einmal eine Trennung des Betriebes in einen Schwarz- und Weißbereich dargestellt werden.

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