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Auflagen Cruisersaatgut beachten

Auf Flächen, wo im Frühjahr 2021 mit Cruiser 600 FS gebeiztes Rübensaatgut ausgesät wurde,  waren  bzw. sind noch  Auflagen einzuhalten.

U.a. sind bezüglich der Nachfolgekulturen Vorgaben gemacht worden  (s.u.):

 

–    keine Aussaat bienenattraktiver Pflanzen in den  Jahren 2021 und 2022 auf den Flächen, insbesondere Raps, Sonnenblumen, Mais durchwachsende Silphie Leguminosen, Kartoffeln, die vor dem  1.1.2023 zur Blüte gelangen.

 

Das betrifft aktuell bei der  Herbstaussaat auch Zwischenfrüchte, die jetzt  auf Flächen ausgesät werden sollen, wo letztes Jahr Zuckerrüben mit Cruisersaatgut standen!! D.h. für die  Zwischenfrüchte, dass diese bis zum  31.12.22 nicht zur  Blüte kommen dürfen.

 

Unter dem Webcode 01038132 ist auf der Homepage der LWK ein FAQ-Katalog verfügbar. Als Antwort auf die Frage 6 (Seite 2 unten  bzw. Seite 3 oben)  kann  frühzeitiges Mulchen als Maßnahme zum  Verhindern des Blühens eingesetzt werden (ebenfalls Fragen 15 und 16 beachten).

Wenn  an den Zwischenfruchtanbau weitere Bedingungen geknüpft sind (AUM, Greening, …), sind diese zu prüfen, ob ein frühes Mulchen erfolgen kann.

 

Autor: Landberatung Harzvorland e. V.

28.06.2022

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