Auf Flächen, wo im Frühjahr 2021 mit Cruiser 600 FS gebeiztes Rübensaatgut ausgesät wurde, waren bzw. sind noch Auflagen einzuhalten.
U.a. sind bezüglich der Nachfolgekulturen Vorgaben gemacht worden (s.u.):
– keine Aussaat bienenattraktiver Pflanzen in den Jahren 2021 und 2022 auf den Flächen, insbesondere Raps, Sonnenblumen, Mais durchwachsende Silphie Leguminosen, Kartoffeln, die vor dem 1.1.2023 zur Blüte gelangen.
Das betrifft aktuell bei der Herbstaussaat auch Zwischenfrüchte, die jetzt auf Flächen ausgesät werden sollen, wo letztes Jahr Zuckerrüben mit Cruisersaatgut standen!! D.h. für die Zwischenfrüchte, dass diese bis zum 31.12.22 nicht zur Blüte kommen dürfen.
Unter dem Webcode 01038132 ist auf der Homepage der LWK ein FAQ-Katalog verfügbar. Als Antwort auf die Frage 6 (Seite 2 unten bzw. Seite 3 oben) kann frühzeitiges Mulchen als Maßnahme zum Verhindern des Blühens eingesetzt werden (ebenfalls Fragen 15 und 16 beachten).
Wenn an den Zwischenfruchtanbau weitere Bedingungen geknüpft sind (AUM, Greening, …), sind diese zu prüfen, ob ein frühes Mulchen erfolgen kann.
Autor: Landberatung Harzvorland e. V.
28.06.2022