Denken Sie an die zeitnahe, schlagbezogene Dokumentation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes.
Fehlende, nicht vollständige oder nicht richtige Aufzeichnungen können zu Prämienkürzungen führen. Wichtig ist, dass die W-Fragen dokumentiert sind: WORIN (Kultur), WO (Anwendungsfläche), WANN (Anwendungszeitpunkt), WAS (Verwendete Pflanzenschutzmittel), WIE VIEL (Aufwandmenge), WER (Name des Anwenders)! Das „WARUM“ bzw. der zu bekämpfende Schaderreger muss nicht mehr zwingend auf geführt werden.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Jahre.
Verantwortlich für die Dokumentation ist der Betriebsleiter, auch bei Anwendungen durch Dritte. Die Form der Aufzeichnungen ist nicht vorgeschrieben, sie kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Auch hier ist eine EDV-Ackerschlagkartei (Nährstoffmanager der Landberatung) äußerst hilfreich.
Bei Überprüfungen im Jahr 2022 müssen die Aufzeichnungen für das Vorjahr 2021 vorliegen.
(Auszug aus dem Rundschreiben)
Informieren Sie sich auch über unsere Module des Nährstoffmanagers:
– https://www.naehrstoffmanager.de/ackerschlagkartei/
– https://www.naehrstoffmanager.de/duengeplanung/
– https://www.landberatung.de/service/landberatung-naehrstoffmanager/naehrstoffmanagement.html