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Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutz/Biozide

Denken Sie an die zeitnahe, schlagbezogene Dokumentation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes.

Fehlende,  nicht  vollständige  oder  nicht  richtige  Aufzeichnungen  können  zu  Prämienkürzungen führen.  Wichtig ist, dass die W-Fragen dokumentiert sind:  WORIN (Kultur), WO (Anwendungsfläche),  WANN  (Anwendungszeitpunkt),  WAS  (Verwendete  Pflanzenschutzmittel),  WIE  VIEL (Aufwandmenge), WER (Name des Anwenders)! Das „WARUM“ bzw. der zu bekämpfende Schaderreger muss nicht mehr zwingend auf geführt werden.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Jahre.

Verantwortlich für die Dokumentation ist der Betriebsleiter, auch bei Anwendungen durch Dritte. Die Form der Aufzeichnungen ist nicht vorgeschrieben, sie kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.  Auch  hier  ist  eine  EDV-Ackerschlagkartei (Nährstoffmanager der Landberatung) äußerst  hilfreich.

Bei Überprüfungen im Jahr 2022 müssen die Aufzeichnungen für das Vorjahr 2021 vorliegen.

(Auszug aus dem Rundschreiben)

 

Informieren Sie sich auch über unsere Module des Nährstoffmanagers:

– https://www.naehrstoffmanager.de/ackerschlagkartei/

– https://www.naehrstoffmanager.de/duengeplanung/

– https://www.landberatung.de/service/landberatung-naehrstoffmanager/naehrstoffmanagement.html

– https://www.naehrstoffmanager.de/stoffstrombilanz/

– https://www.naehrstoffmanager.de/naehrstoffboerse/

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