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AUKM 2022 – Aktuelle Information

Das Angebot für die Teilnahme an den neuen AUKM-Maßnahmen ab 2022 ist von den Antragstellern so gut angenommen worden, dass mehr Anträge gestellt wurden, als Mittel zur Verfügung stehen. Daher wird es für folgende Maßnahmen Beschränkungen geben:

  • Die Bewilligung für AN 3 (Umwandlung von Acker in Grünland) erfolgt nur für Flächen mit Moorboden (Flächenanteil in der Kulisse mindestens 90%).
  • Die rotierenden Ackermaßnahmen (AN 2 – Extensiver Getreideanbau, AN 8 – Feldvogel-inseln und BF 1 – Blühstreifen jährliche Aussaat) werden auf maximal 10 ha je Betrieb begrenzt.
  • Die Förderung GN 1 (Grundvariante Grünlandextensivierung) wird auf maximal 30 ha je Betrieb begrenzt.

Die Anpassungen erfolgen im Rahmen der Bewilligung der Fördermaßnahmen. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden. Für Antragsteller, die aus diesem Grund auf eine Teilnahme an den AUKM verzichten wollen, kann der Antrag sanktionsfrei zurückgezogen werden.

Alle anderen Maßnahmen sowie Anträge BV 1 (Ökologischer Landbau) sind nicht von Beschränkungen betroffen.

Weitere Informationen können auf der Seite des ML entnommen werden https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/landwirtschaft/agrarforderung/agrarumweltmassnahmen_aum/agrarumweltmanahmen-aum-121421.html

Autor: Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e. V.

14.11.2022

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